EU-Heimtierausweis für Welpen: Die 15-Wochen-Regel
Christoph MeyerErnährungsberater für Hunde & Katzen

Die Rechnung, an der Urlaubspläne scheitern
Ein Welpe darf frühestens mit 15 Wochen in ein anderes EU-Land. Nicht mit zwölf, nicht mit vierzehn.
Die Zahl ergibt sich aus zwei Vorgaben, die sich addieren: Die Tollwutimpfung darf frühestens gegeben werden, wenn der Hund zwölf Wochen alt ist. Und sie gilt erst 21 Tage nach der Impfung als wirksam. Zwölf plus drei Wochen – daher die fünfzehn.
Wer den Welpen mit acht Wochen abholt und in der zehnten Woche den Sommerurlaub gebucht hat, hat ein Problem, das sich nicht durch einen netten Tierarzt lösen lässt.
Auf einem Blick
- erst chippen, dann impfen – andersherum ist die Impfung ungültig
- Tollwutimpfung frühestens ab 12 Wochen
- danach 21 Tage Wartezeit, macht zusammen 15 Wochen
- der Ausweis kommt von der Tierarztpraxis, nicht vom Amt
- einzelne Länder haben Zusatzregeln, die vorher zu prüfen sind
- der Ausweis gilt lebenslang, die Impfung nicht
Die Reihenfolge ist keine Formsache
Das ist der Punkt, der am häufigsten schiefgeht, und er kostet drei Wochen.
Zuerst der Mikrochip, dann die Impfung. Eine Tollwutimpfung, die eingetragen wurde, bevor der Hund gekennzeichnet war, ist EU-rechtlich ungültig. Sie muss nach dem Chippen wiederholt werden – und die 21 Tage Wartezeit beginnen dann von vorn.
Der Chip muss der Norm ISO 11784/11785 entsprechen. Das ist in Deutschland der Normalfall, aber bei Hunden aus dem Ausland lohnt der Blick.
Viele Welpen sind beim Abholen bereits gechippt – seriöse Züchter erledigen das vor der Abgabe. Dann ist die Reihenfolge ohnehin gewahrt. Beim Tierschutzhund oder bei der Abgabe aus privater Hand ist es die erste Frage, die du stellen solltest.
Was der Ausweis ist und woher er kommt
Der EU-Heimtierausweis ist ein blaues Heft, das jede Tierarztpraxis ausstellen darf. Kein Amtsgang, kein Antrag.
Er hält zwei Dinge fest: die Chipnummer und die Tollwutimpfung mit Datum, Impfstoff und Gültigkeit. Dazu kommen Angaben zu dir als Halter und Platz für weitere Impfungen und Behandlungen.
Der Ausweis selbst gilt lebenslang. Was abläuft, ist die Impfung – je nach Impfstoff nach zwei oder drei Jahren. Entscheidend für die Reise ist, dass die Auffrischung vor Ablauf erfolgt. Wer die Frist reißt, fängt wieder mit 21 Tagen Wartezeit an.
Für die Reise dabeihaben
- der EU-Heimtierausweis im Original, keine Kopie
- bei Kontrollen muss die Chipnummer vorlesbar sein – jede Praxis hat ein Lesegerät, manche Grenzstellen auch
- Nachweise über Zusatzbehandlungen, falls das Zielland sie verlangt
Länder mit Sonderregeln
Die 15-Wochen-Regel ist der gemeinsame Nenner. Einige Ziele verlangen mehr:
Irland, Malta, Finnland und Norwegen schreiben eine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm vor – mit einem Wirkstoff, der ein bis fünf Tage vor der Einreise gegeben und im Ausweis eingetragen werden muss. Wer das vergisst, wird an der Grenze zurückgewiesen oder muss vor Ort nachbehandeln lassen.
Länder außerhalb der EU haben eigene Vorschriften, die deutlich weiter gehen können – etwa ein Bluttest auf Tollwut-Antikörper mit mehreren Monaten Vorlauf. Die Schweiz und Großbritannien sind hier die häufigsten Stolpersteine.
Prüf das für dein konkretes Ziel rechtzeitig nach. Die verlässliche Quelle ist die EU-Übersicht zu Reisen mit Haustieren; die Tierarztpraxis kennt die Anforderungen der gängigen Urlaubsländer ohnehin.
Was das für die Planung heißt
Rechne rückwärts, nicht vorwärts. Vom Abreisetag aus:
- 21 Tage vorher muss die Tollwutimpfung erfolgt sein
- am Impftag muss der Welpe 12 Wochen alt sein
- der Chip muss vor der Impfung gesetzt sein
- bei Zielen mit Bandwurmbehandlung: ein bis fünf Tage vor Einreise, mit Eintrag
Und noch einmal der Punkt aus dem Urlaubsbeitrag: Dass ein Welpe mit 15 Wochen reisen darf, heißt nicht, dass er es sollte. Die Grundimmunisierung ist erst mit etwa sechzehn Wochen abgeschlossen – siehe Welpen impfen. Die Frist ist eine juristische Untergrenze, keine Empfehlung.
Zusammenfassung
Für Reisen im EU-Ausland braucht dein Welpe einen EU-Heimtierausweis mit Mikrochip und gültiger Tollwutimpfung. Die Impfung ist frühestens ab zwölf Wochen möglich und gilt erst 21 Tage später – frühestens mit 15 Wochen darf der Hund also mitfahren. Zwingend ist die Reihenfolge: erst chippen, dann impfen, sonst zählt die Impfung nicht. Den Ausweis stellt jede Tierarztpraxis aus, er gilt lebenslang; ablaufen kann nur die Impfung. Einzelne Länder verlangen zusätzlich eine Bandwurmbehandlung kurz vor der Einreise.




